Komitee für echte flankierende Massnahmen

Willkommen beim KEFLAM - dem Komitee für echte flankierende Massnahmen!

2022: Stellungnahme des KEFLAM zum Mitwirkungsverfahren flankierende Massnahmen und Neugestaltung Kirchplatz


Aktuell: alle Neuigkeiten vom KEFLAM sowie Zeitungs- und Radioberichte über das KEFLAM


Die Ausgangslage in vier Teilen erklärt:

1. Anlässlich der Eröffnung der Umfahrung Bütschwil am 17. September 2020 planten die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil und der Kanton St. Gallen flankierende Massnahmen auf den Strassen in und um das Dorf Bütschwil.

2. Ergänzend wird der Kirchplatz im Dorf Bütschwil neu gestaltet.

3. Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben sich im KEFLAM zusammengeschlossen, weil sie die Meinung vertreten, dass die von Gemeinde und Kanton geplanten flankierenden Massnahmen mehr Nach- als Vorteile bringen.

4. KEFLAM setzt sich für eine sinnvolle, effiziente, sichere und zukunftsorientierte Umsetzung der flankierenden Massnahmen auf den Gemeinde- und Kantonsstrassen in der Region ein. Deshalb schlägt KEFLAM eine bessere Lösung für alle vor. KEFLAM ist folglich nicht gegen flankierende Massnahmen, sondern für echte flankierende Massnahmen.


2022 wird das entscheidende Jahr:

Das Mitwirkungsverfahren für die flankierenden Massnahmen und die Neugestaltung des Kirchplatzes Bütschwil lief vom 26. März 2022 bis zum 29. April 2022. Die Mitglieder des KEFLAM haben an der Mitgliederversammlung vom 6. April 2022 die 14-seitige Stellungnahme dazu einstimmig verabschiedet.

Das Mitwirkungsverfahren bewegte die Bürgerinnen und Bürger: 50 Einzelpersonen sowie Interessengruppen und Organisationen beteiligten sich am Mitwirkungsverfahren. Über 200 Personen haben am Samstag, 26. März 2022, den Informationstag von Gemeinde und Kanton in der Turnhalle Dorf besucht. Rund 20 Bürgerinnen und Bürger haben am Mittwoch, 6. April 2022, die Bürgersprechstunde für individuelle Fragen im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil besucht.


So geht es jetzt weiter:

Nach dem Ende des Mitwirkungsverfahrens werten die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil und das Tiefbauamt des Kanton St.Gallen die 50 Stellungngahmen zu den flankierenden Massnahmen und zur Neugestaltung des Kirchplatzes Bütschwil nun aus. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil hat im Mitteilungsblatt Nr. 13 vom 30. Juni 2022 ein erstes Fazit zu den 50 Rückmeldungen des Mitwirkungsverfahrens gezogen.

Im August 2022 wurde für der Bericht "Erhebung Fussgängerfrequenzen in Bütschwil" für rund 9'000 Franken erstellt. Gegenwärtig prüfen Kanton und Gemeinde verschiedene Optimierungen, die vom KEFLAM im Mitwirkungsverfahren angeregt wurden.


Die vier (möglichen) Volksabstimmungen über die Projekte bzw. die Gesamtkosten der flankierenden Massnahmen und der Neugestaltung des Kirchplatzes Bütschwil werden 2023 erwartet:

  • Neugestaltung Kirchplatz Bütschwil
    1. Abstimmung an der Bürgerversammlung über das Projekt bzw. die Gesamtkosten von CHF 1.5 Mio.
  • Flankierende Massnahmen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
    2. Abstimmung an der Urne über das Projekt bzw. die Gesamtkosten von CHF 6.6 Mio.
  • Flankierende Massnahmen des Kanton St.Gallen
    3. Abstimmung an der Urne über den Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates nach Art. 35 Strassengesetz, wenn gegen diesen Vernehmlassungsbeschluss das freiwillige Referendum (notwendig: 337 Unterschriften) ergriffen wird.
    4. Abstimmung an der Bürgerversammlung über das Projekt bzw. die 35%-Kostenbeteiligung (CHF 1.8 Mio.) der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil an den Gesamtkosten flankierende Massnahmen Kanton St.Gallen von CHF 5.8 Mio.
    Hinweis: Die Zahlen sind korrekt, aber gerundet und der 35%-Anteil der Gemeinde wird ohne die Ohnehinkosten des SKI Wattwil berechnet.


Ihre Unterstützung zählt: Werden auch Sie KEFLAM-Mitglied

Gemeinsam stehen wir ein für echte flankierende Massnahmen!
Hier finden Sie unsere Beitrittserklärung, unsere Statuten und unsere Kontoinformationen.