Die flankierenden Massnahmen des Kantons St. Gallen.
1. Bauliche Massnahmen auf der Wilerstrasse(Kreuzung Ottilienstrasse - Engi) und auf der Ottilienstrasse(Kreuzung Ottilienstrasse - Abzweiger Mosnangerstrasse)
Mittelinseln für Fussgänger (Wilerstrasse)
Busstop auf der Fahrbahn (Wilerstrasse)
Kreisel beim Abzweiger Wilerstrasse - Ottilienstrasse
Erstellung eines Trottoirs entlang der Ottilienstrasse
visueller "Querstreifen" auf Mosnangerstrasse
Detailansicht:
2. Strassenabtausch: Gemeinde an Kanton
Die Ottilienstrasse (total 320 Meter) geht vom Eigentum der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil ins Eigentum des Kantons St. Gallen über.
3. Kosten
Die Kosten der flankierenden Massnahmen auf der Ottilienstrasse betragen rund 2.1 Millionen Franken (+/- 20%), inkl. Landerwerb. Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil trägt - zusätzlich zu ihren flankierenden Massnahmen - 35% der Kosten, d.h. rund 732'000 Franken.
Die Kosten der flankierenden Massnahmen auf der Wilerstrasse betragen rund 2.9 Millionen Franken (+/- 20%), inkl. Landerwerb. Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil trägt - zusätzlich zu ihren flankierenden Massnahmen - 35% der Kosten, d.h. rund 863'000 Franken.
4. Stand des Projekts und allfällige Abstimmungen
Am 15. November 2018 stellte das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen an einem öffentlichen Informationsanlass eine Projektskizze vor. Aus dieser Projektskizze wird nun ein Projektplan entstehen, welcher im Frühjahr 2019 in die Vernehmlassung beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil gehen wird. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil fasst im Frühjahr/Sommer 2019 einen Beschluss über den Projektplan. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann die Bevölkerung von Bütschwil-Ganterschwil das Referendum ergreifen.
Weiter kann die die Bevölkerung von Bütschwil-Ganterschwil das Referendum gegen den Kredit über die 35%-Beteiligung (siehe "3. Kosten") der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil an den flankierenden Massnahmen des Kantons ergreifen.