Komitee für echte flankierende Massnahmen
Die flankierenden Massnahmen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil
1) Bauliche Massnahmen auf der Landstrasse (Kreuzung Ottilienstrasse bis Thurbrücke Dietfurt)
Verbreiterung der Gehwege
Mittelinseln für Fussgänger
7 Rechtsvortritte und 17 Trottoirüberfahrten
2) Strassenabtretung: Kanton an Gemeinde
Das Strassenstück Kreuzung Ottilienstrasse - Thurbrücke Dietfurt
(total 2.16 Kilometer) der Landstrasse geht vom Eigentum des Kantons St. Gallen ins Eigentum der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil über.
Das Strassenstück unterer Teil Mosnangerstrasse - Kirchplatz - Kirchgasse
(total 500 Meter) geht vom Eigentum des Kantons St. Gallen ins Eigentum der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil über.